Hege- u. Fischereiverein Eger e. V.
Hege- u. Fischereiverein Eger e. V.
Kontakt:
Jahnstrasse 27, 73441 Bopfingen, Deutschland, Telefon:Fax:
Website:
Beschreibung:
Wer in Baden Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeins in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung.
Pflichtvorbereitungslehrgang
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung führen speziell geschulte Ausbilder der Fischereiorganisationen (Fischereiverbände und der ihnen angeschlossenen Fischereivereine) die Bewerber in die Theorie und Praxis der Fischerei ein. Im Einzelnen werden folgende Sachgebiete nach den landeseinheitlichen Rahmenlehrplan behandelt:
| Allgemeine Fischkunde | mind. 4 Std. |
| Spezielle Fischkunde | mind. 4 Std. |
| Gewässerökologie und Fischhege | mind. 8 Std. |
| Gerätekunde, Fangtechniken und Behandlung und Verwertung von Fischen Praktische Ausbildung Theoretische Ausbildung | mind. 4 Std. mind. 3 Std. |
| Gesetzeskunde | mind. 5 Std. |
| Mindestpflichtstunden | 30 Std. |
WAS MUSS ICH SONST NOCH WISSEN?
Am Samstag, dem 22.07.2006 findet um 13.00 Uhr ein Informationsveranstaltung im Vereinsheim des Hege- u. Fischereivereins Eger e. V. Bergstrasse 11, in 73441 Bopfingen statt. An diesem Nachmittag wird der Kursablauf, die Prüfung und das Ausbildungsmaterial vorgestellt. Außerdem werden die Anmeldungen schriftlich bestätigt. Anmeldeschluss 15.08.2006
Der Kurs selbst beginnt am Samstag, dem 16.09.2006 um 13.30 Uhr.
Unterricht ist jeweils dienstags von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr und samstags 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr bzw. 17.00 Uhr.
Kosten:
Die Kursgebühr ist landeseinheitlich festgelegt. Sie beträgt für Erwachsene 115 € und für Jungendliche unter 18 Jahren 90 €. Für jedes weitere Familienmitglied ebenfalls 90 €
Zusätzlich zu den Kursgebühren kommt die Prüfungsgebühr von 16 € pro Teilnehmer.
Sofern Unterrichtsmaterial gewünscht wird, wird dies ebenfalls gesondert berechnet. Bei Wiederholung eines Lehrgangs (z.B. wegen Nichtbestehen der staatl. Fischerprüfung) muss die voll Lehrgangsgebühr erhoben werden.
Teilnahmealter:
Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten können Kinder ab dem 10. Lebensjahr am Vorbereitungslehr-gang und der Prüfung teilnehmen.
Ausbildungsleiter und Ansprechpartner:
Kurt Strauß
Jahnstraße 27
73441 Bopfingen
Tel.: 07362-7746 od. 960220
E-Mail: Strausskurt@aol.com