Freitag, 26. Oktober 2007
Bundesländer
Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
Bedingungen für ausländische (Gast)Angler
Fischereiausübung durch Kinder u.Jugendliche
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen
Baden- Württemberg
Bei Zuzug wird spätestens nach 2 Jahren ein baden-württembergischer Fischereischein gebraucht. Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird nach Vorlage eines Fischerprüfungszeugnisses umgeschrieben. Die Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes wird anerkannt wenn der Anwärter zum Zeitpunkt der Prüfung keinen Wohnsitz in Baden-Württemberg hat.
Ausländern, die sich nicht länger als einen Monat in Baden-Württemberg aufhalten, wird auch ohne Sachkundennachweis ein Fischereischein erteilt. Bei einem längeren Aufenthalt müssen sie Fischerprüfung ablegen und den Fischereischein erwerben. Den Baden-württembergischen Fischereischein erhalten Ausländer auch dann wenn sie ih...
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