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Berichte

Lachsimport in die Schweiz - Aufschub der Importbestimmungen für die Schweiz

Die Intervention beim Bundesamt für Veterinärwesen BVET hat gefruchtet. Am Meeting vom 7. Mai 2007 hat das BVET die Inkraftsetzung der neuen Importbestimmungen auf den 1. Januar 2008 verschoben.

Schweizer Gäste können bis Ende 2007 für den Eigengebrauch 50kg Fische einführen.

  • ohne Voranmeldung
  • ohne Veterinärzeugnis
  • ohne Grenztierarzt

Bei der Einfuhr dient die Fischereilizenz des Herkunftslandes als Beleg für selbst gefangene Fische.

Die EU Richtlinien treten per 1. Januar 2008 in Kraft. Dies gibt uns genügend Zeit die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Wir werden nun die notwendigen Importlizenzen beantragen, damit wir unseren Kunden ab Januar 2008 den uneingeschränkten Import (aus EU zertifizierten Betrieben) gewähren können.
Update der Importbestimmungen für die Schweiz (Stand 7. Mai 2007)

Link zum Bundesamt für Veterinärwesen

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