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Nachricht
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ruffneck
Mitglied seit: 10.12.2011
Land/PLZ:: Deutschland/58XXX
Postings: 1
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Samstag, 10. Dezember 2011 14:11:10
Angeln mit Urkunde???
Hallo Leute,
Ich bin neu hier im Forum und habe zu Anfang direkt eine Frage. Und zwar wollten wir mit 4 Mann nach Fehmarn zum Hochseeangeln, allerdings herrscht dort momentan ein sehr raues Wetter und wir haben den Trip am Freitag, also gestern, abgesagt. Nun möchten wir als alternative zu einem See fahren und dort unser Glück versuchen. Jetzt zu meinem Problem:
Ich habe die Fischereiprüfung in NRW erfolgreich bestanden, hatte bisher nur noch keine Gelegenheit den Angelschein mit der ausgestellten Urkunde zu beantragen. Ist es möglich, dass Ich die Urkunde für dieses Wochenende an Stelle des Angelscheins mit mir führe?
Freue mich auf eure Antworten
mfg ruffneck
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Hechtzahn
Mitglied seit: 02.07.2007
Land/PLZ:: Deutschland/97XXX
Postings: 715
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Samstag, 10. Dezember 2011 23:01:56
Re: Angeln mit Urkunde???
Nein, da der Angelschein erst nach seiner Austellung bei deiner Gemeinde (Rathaus), nach Bezahlung deiner Fischerreischein Gebühr seine Gültigkeit erlangt und dich nur dieses Dokument dazu berechtig eine Erlaubnisskarte einzulösen. Die Urkunde sagt legendlich aus das du dich einer Eignungsprüfung unterzogen und diese bestanden hast, die wiederum Vorraussetzung ist um deinen Angelschein zu erwerben.
Esox for ever!
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