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Tackleschlepper
Mitglied seit: 16.08.2007
Land/PLZ:: Deutschland/
Postings: 705
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Dienstag, 30. Oktober 2007 11:18:22
Setzkescherfrage
Hallo
Ich bin ja mehr für Karpfen zuständig hier bei uns im Forum.
Aber ich hätte mal gerne gewusst ob die Frage der Setzkescherbentzung hier in Deutschland
irgendwo Gesetzmässig festgemacht ist.
Danke
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dumduku
Mitglied seit: 24.06.2007
Land/PLZ:: Deutschland/
Postings: 367
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Dienstag, 30. Oktober 2007 12:16:43
Re: Setzkescherfrage
Hallo Hans,
das ist eine ganz schwierige Frage und wird in vielen Foren heiss diskutiert.
Beim VDSF konnte ich nur diesen Absatz finden:
Ein Zurücksetzen kommt auch in Betracht, wenn es das Hegeziel erfordert. Fische sind, sofern es die fischereilichen Vorschriften der Länder zulassen, nur aus wissenschaftlichen Gründen oder zur Erhaltung und der Verbesserung der Qualität im Setzkescher zu halten. Fische sind Lebensmittel. Für das Schlachten und die Verwertung sind die tierschutz- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten. Die Abfälle sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu beseitigen.
Im Hamburgisches Fischereigesetz kann ich nix finden !
Als Zusatz habe ich nur dieses noch gefunden, siehe
Link nur für registrierte und angemeldete Mitglieder sichtbar
Wird wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich behandelt.
lg
Uwe
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Kormoranjäger
Mitglied seit: 15.07.2007
Land/PLZ:: Deutschland/49XXX
Postings: 31
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Mittwoch, 31. Oktober 2007 01:37:02
Re: Setzkescherfrage
Wie Uwe schon sagte, `ne schwierige Frage.
Tatsache ist das es meines Wissens kein "Gesetz" gibt das den Setzkescher verbietet. Aber es gibt einige Grundsatzurteile in denen Angler, die den Setzkescher benutzten, wegen Tierqälerei verurteilt wurden.
Die Gutachten die in diesen Urteilen angeführt wurden, halte ich aber mal vorsichtig ausgedrückt, für das was bei `ner Kuh hinten raus kommt!
Absolut realitätsfern. Oder welcher Angler würde 20 mittlere Rotaugen in einem 1,5m Setzkescher 3 Stunden hältern. Beim angeln vom Boot aus! Bei 60cm Wellengang! Das Ergebnis kann man sich an 5 Fingern ausrechnen.
Das ganze Thema ist so umfassend und kompliziert daß man Bücher darüber schreiben könnte.
Auf jeden Fall haben die es geschafft, daß ich den Setzkescher nur noch verwende, wenn ich sicher bin das ich unbeobachtet bin.
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Mitglied seit: 01.01.1970
Land/PLZ:: /
Postings: 627
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Mittwoch, 31. Oktober 2007 11:09:35
Re: Setzkescherfrage
Schaut einfach mal in die Landesverordnungen.Da steht drin ob es überhaupt erlaubt ist oder nicht.Außnahmen gibt es bei Flüssen(Wellenschlag) und in der Größe des Setzkeschers.
Einfach mal im Web schaun.Im Zweifel mal ne Email an den Verband,Verein,oder Fischereibehörde.
Klärt vieles.
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dumduku
Mitglied seit: 24.06.2007
Land/PLZ:: Deutschland/
Postings: 367
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Mittwoch, 31. Oktober 2007 11:24:15
Re: Setzkescherfrage
MoinMoin,
@Tofi
Werde ich die Tage mal anrufen und nachfragen, obwohl ich nicht so oft auf Friedfisch gehe un einen Setzkescher benutze. Hab nur ein kleinen fürs Belly Boat, den werde ich aber wohl nie benutzen da die kapitalen Hechte dort nicht reinpassen oder die mir wieder aus der Hand glitschen (c&r)!
Wenn ich auf Barsch mit Belly Boat gehe wäre das vielleicht was !
lg
Uwe
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Mitglied seit: 01.01.1970
Land/PLZ:: /
Postings: 627
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Mittwoch, 31. Oktober 2007 16:51:23
Re: Setzkescherfrage
Hallo Uwe
Da werd ich Dich wohl enttäuschen müssen.In den meisten Fällen,wenn ein Setzkescher benutzt werden darf,muß er mind.3,50m lang,Durchm.min.0,4-0,5m haben und fest verankert,(Sprich vorn und hinten) sein.
Mit Belly Boot macht sich das was schlecht,ha,ha.
Gruß tofi
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dumduku
Mitglied seit: 24.06.2007
Land/PLZ:: Deutschland/
Postings: 367
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Mittwoch, 31. Oktober 2007 17:20:10
Re: Setzkescherfrage
@Tofi
War ja auch nur Spaß !
Aber vorne und hinten kann ich das ja ans Belly Boat festzurren oder ?
Nee würde die kapitalen Barsche dann sowieso sofort versorgen und ab dafür !
lg
Uwe
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Tackleschlepper
Mitglied seit: 16.08.2007
Land/PLZ:: Deutschland/
Postings: 705
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Freitag, 02. November 2007 14:05:55
Re: Setzkescherfrage
Bei uns ist an einem Teich der Setzkescher erlaubt und an unsrem zweiten Teich verboten.
Ist ja auch merkwürdig,oder?
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feedermichel37
Mitglied seit: 23.08.2007
Land/PLZ:: Deutschland/56XXX
Postings: 7
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Dienstag, 18. Dezember 2007 22:46:14
Re: Setzkescherfrage
Hallo zusammen !!!!!!!!!
Zb. im Landesfischerreischein Rheinland-Pfalz steht wiederrum !!!!
§26 Hältern von Fischen
Zum Hältern von Fischen dürfen Setzkescher nur verwendet werden, wenn sie aus Textilien hergestellt und entsprechend geräumig sind. In Gewässern mit Schiffsferkehr ist das Hältern von Fischen nur dann zugelassen, wenn das Wohlbefinden der gehälterten Fische nicht erheblich beeindrechtigt wird.
Also nichts genaues!!!!!!!!!!!!
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