Bundesweite Einführung des Biometrischen Fischereischeines zum 01.04.2012 beschlossen
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Die Außerordentliche Kommission zur Vereinfachung von Verwaltungsangelegenheiten hat in ihrer Sitzung vom 30.03.2011 Einigung über die Vereinheitlichung der Fischereigesetze der Länder erzielt. Bisher ist Fischereirecht in weiten Teilen Landesrecht und daher wenig bürgernah, da unterschiedliche Voraussetzungen in einzelnen Ländern zu unterschiedlichen Rechtssituationen führen können.
Die im Zuge der Föderalismusreform gegründete Kommission strebt Vereinfachung und Vereinheitlichung von Angelegenheiten der Allgemeinen Verwaltung an. Daher war diese Ungleichbehandlung oberster Punkt der Tagesordnung. In Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) und dem Deutschen Angelverband (DAV) war ein Gesetzentwurf zur Einführung eines Bundeseinheitlichen Fischereischeines erstellt worden. Dabei waren nicht zuletzt durch die in den beiden Verbänden organisierten Gewässerwarte die zunehmenden Fälle von Fälschungen von Ausweispapieren bemängelt worden.
Der neue bundeseinheitliche Jahres- oder Fünfjahresfischereischein wird daher mit Biometriemerkmalen (biometrisches Passfoto, elektronischer Fingerabdruck) und einem elektronisch auslesbaren Transponderchip ausgestattet, der es Kontrolleuren und der Wasserschutzpolizei ermöglicht, mit entsprechenden Lesegeräten direkt am Wasser auf bereits gespeicherte Daten des Inhabers (z.B. vergangene Vergehen) zuzugreifen.
Die Kosten für die erstmalige Erstellung des Scheines (ca. 45 € ) trägt der Antragstellende. Bei der Ausgabe werden zusätzlich die fälligen Verbands- und Fischereiabgaben sowie eine geringe Verwaltungsgebühr erhoben.
Quelle:
http://newsticker.verwaltungsamt.lattko.net/news/bioschein.html
Kommentare
Carpshexer wrote 09-02-2012: jep
Raubtier wrote 09-02-2012: Thread-Leichen Schändung
Mickey wrote 09-02-2012: Fischereischein abschaffen
angelscout wrote 11-04-2011: Angelschein auf Lebenszeit